Als Arbeitgeber haben Sie umfangreiche
Verpflichtungen aus der Arbeitsschutzgesetzgebung. Die Frage, die
uns immer wieder begegnet - Bin ich mit meinem Betrieb in Ordnung?
- klären wir für Sie schnell und unbürokratisch und
tragen durch die folgenden Leistungen für eine optimale
Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb Sorge
Stellung
der externen Sicherheitsfachkraft gem. Art.31 des D.Lgs. 81/08
(ex D.Lgs 626/94) in Ihrem Betrieb. Die optimale Lösung für
kleinere und mittlere Betriebe.
Assistenz
und ständige Betreuung Ihrer internen Sicherheitsfachkraft.
Eine flankierende Maßnahme, die erheblich zur
Rechtssicherheit und Kosteneinsparung beiträgt und Ihre
Sicherheitsfachkraft entlastet.
Audit
- Betriebsbegehung und dokumentierter Bericht Ihres Betriebes.
Eine schnelle und unkomplizierte Lösung für kleinere
Betriebe, die einfach wissen wollen, was verbessert werden kann
oder dringend geändert werden muss.
Praxisnahe
Unterweisung Ihrer Mitarbeiter vor Ort im Arbeitsschutz
Staplerfahrerausbildung
(betriebsinterner Fahrausweis)
Lärmmessungen
(ex D.Lgs. 195/06)
Messen
von Beleuchtungsstärken und Klimaparametern am Arbeitsplatz
Erstellung
von Flucht- und Evakuierungsplänen
Begutachtung
des vorhandenen baulichen Brandschutzes
Erstellung
der operativen Sicherheitseinsatzplanung für Bau- und
Montagebetriebe gem. D.Lgs 81/08 (ex. D.Lgs 494/96 und D.Lgs
528/99