Als Arbeitgeber haben Sie umfangreiche
Verpflichtungen aus der Arbeitsschutzgesetzgebung. Die Frage, die
uns immer wieder begegnet - Bin ich mit meinem Betrieb in Ordnung?
- klären wir für Sie schnell und unbürokratisch und tragen
durch die folgenden Leistungen für eine optimale Umsetzung des
Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb Sorge
Stellung
der externen Sicherheitsfachkraft gem. Art.31 des D.Lgs. 81/08
(ex D.Lgs 626/94) in Ihrem Betrieb. Die optimale Lösung für
kleinere und mittlere Betriebe.
Assistenz
und ständige Betreuung Ihrer internen Sicherheitsfachkraft. Eine
flankierende Maßnahme, die erheblich zur Rechtssicherheit und
Kosteneinsparung beiträgt und Ihre Sicherheitsfachkraft
entlastet.
Audit
- Betriebsbegehung und dokumentierter Bericht Ihres Betriebes.
Eine schnelle und unkomplizierte Lösung für kleinere Betriebe,
die einfach wissen wollen, was verbessert werden kann oder
dringend geändert werden muss.
Praxisnahe
Unterweisung Ihrer Mitarbeiter vor Ort im Arbeitsschutz
Lärmmessungen
(ex D.Lgs. 195/06)
Messen
von Beleuchtungsstärken und Klimaparametern am Arbeitsplatz
Erstellung
von Flucht- und Evakuierungsplänen
Begutachtung
des vorhandenen baulichen Brandschutzes
Erstellung
der operativen Sicherheitseinsatzplanung für Bau- und
Montagebetriebe gem. D.Lgs 81/08