Arbeitsschutz

Als Arbeitgeber haben Sie umfangreiche Verpflichtungen aus der Arbeitsschutzgesetzgebung. Die Frage, die uns immer wieder begegnet - Bin ich mit meinem Betrieb in Ordnung? - klären wir für Sie schnell und unbürokratisch und tragen durch die folgenden Leistungen für eine optimale Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb Sorge

  • Stellung der externen Sicherheitsfachkraft gem. Art.31 des D.Lgs. 81/08 (ex D.Lgs 626/94) in Ihrem Betrieb. Die optimale Lösung für kleinere und mittlere Betriebe.

  • Assistenz und ständige Betreuung Ihrer internen Sicherheitsfachkraft. Eine flankierende Maßnahme, die erheblich zur Rechtssicherheit und Kosteneinsparung beiträgt und Ihre Sicherheitsfachkraft entlastet.

  • Audit - Betriebsbegehung und dokumentierter Bericht Ihres Betriebes. Eine schnelle und unkomplizierte Lösung für kleinere Betriebe, die einfach wissen wollen, was verbessert werden kann oder dringend geändert werden muss.

  • Praxisnahe Unterweisung Ihrer Mitarbeiter vor Ort im Arbeitsschutz

  • Lärmmessungen (ex D.Lgs. 195/06)


  • Messen von Beleuchtungsstärken und Klimaparametern am Arbeitsplatz

  • Erstellung von Flucht- und Evakuierungsplänen

  • Begutachtung des vorhandenen baulichen Brandschutzes

  • Erstellung der operativen Sicherheitseinsatzplanung für Bau- und Montagebetriebe gem. D.Lgs 81/08