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Baustellensicherheit
Im
Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden derzeit die
gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes für die
künftige Nutzung nicht überprüft. Dies kann später
zu hohen Folgekosten führen. Mit der Einführung des
D.Lgs. 81/08 (ex D.Lgs 494/96) sind darüberhinaus auch die
Verpflichtungen des Bauherrn erheblich gestiegen. Wir helfen
Ihnen, Fehler von Anfang an zu vermeiden und unterstützen Sie
durch folgende Leistungen
Baustellensicherheitskoordination
in der Planungs - und Ausführungsfase gem. Art.91 ,92 des
D.Lgs 81/08 (ex D.Lgs 494/96). Durch eine sorgfältige
Planung und Koordinierung des Bauvorhabens entlasten wir Sie und
sorgen durch eine sorgfältige Projektplanung für einen
reibungslosen Bauablauf.
Planungs-
Projektbegutachtung in Bezug auf die Erfüllung der
gesetzlichen Anforderungen im Arbeits- und Brandschutz. Vermeiden
Sie Planungsfehler mit hohen Folgekosten durch eine rechtzeitige
unabhängige Projektüberprüfung von Anfang an.
Architekten und Fachplaner nehmen unsere Leistungen bereits heute
direkt in Anspruch, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Kostenschätzung
für Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitskoordination
Vertragsprüfung
in Bezug auf Verpflichtungen der ausführenden Firmen bei der
Realisierung von Bauvorhaben
Begutachtung
des baulichen Brandschutzes
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