Baustellensicherheit

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden derzeit die gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes für die künftige Nutzung nicht überprüft. Dies kann später zu hohen Folgekosten führen. Mit der Einführung des D.Lgs. 81/08 (ex D.Lgs 494/96) sind darüberhinaus auch die Verpflichtungen des Bauherrn erheblich gestiegen. Wir helfen Ihnen, Fehler von Anfang an zu vermeiden und unterstützen Sie durch folgende Leistungen

  • Baustellensicherheitskoordination in der Planungs - und Ausführungsfase gem. Art.91 ,92 des D.Lgs 81/08 (ex D.Lgs 494/96). Durch eine sorgfältige Planung und Koordinierung des Bauvorhabens entlasten wir Sie und sorgen durch eine sorgfältige Projektplanung für einen reibungslosen Bauablauf.

  • Planungs- Projektbegutachtung in Bezug auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen im Arbeits- und Brandschutz. Vermeiden Sie Planungsfehler mit hohen Folgekosten durch eine rechtzeitige unabhängige Projektüberprüfung von Anfang an. Architekten und Fachplaner nehmen unsere Leistungen bereits heute direkt in Anspruch, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

  • Kostenschätzung für Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitskoordination

  • Vertragsprüfung in Bezug auf Verpflichtungen der ausführenden Firmen bei der Realisierung von Bauvorhaben

  • Begutachtung des baulichen Brandschutzes